Ein Zimmer für mich allein – das Leben in den Wohnungen
Die Zufluchtswohnungen befinden sich in vier Berliner Bezirken.
- Wir schließen mit jeder Bewohnerin einen Untermietvertrag ab. Die Mietzeit beträgt mindestens 14 Tage.
- Die Bewohnerinnen sind selbstverantwortlich für das alltägliche Leben in den Zufluchtswohnungen. Dazu gehört u.a. die Selbstversorgung, die Aufsichtspflicht für die Kinder und die regelmäßige Mietzahlung.
- Die Anonymität der Bewohnerinnen, der Wohnungen und der Telefonnummern ist gegenüber allen anderen Personen zu bewahren, auch nach dem Auszug.
- Männer, ganz gleich in welchen Verhältnissen sie zu den Frauen stehen, haben keinen Zutritt zu den Wohnungen.
Weitere wichtige Grundsätze und Voraussetzungen für ein Leben in den Zufluchtswohnungen sind:
- Kooperation mit den Mitarbeiterinnen,
- Engagement für die Veränderung der eigenen Situation,
- Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen Lebensgewohnheiten und Lebensformen,
- Gewaltfreiheit in den Wohnungen
- Jede Frau bewohnt ein eigenes Zimmer in der Gemeinschaftswohnung.
- Das Leben miteinander in den Wohnungen gestalten die Frauen eigenverantwortlich. Welche Grenzen sie setzen und welche Freiräume sie brauchen, können sie selbst im Zusammenleben mit den anderen Frauen herausfinden und erproben.